Sie stellen sich folgende Fragen:
Wie sieht die EEG-Standortgüte meines Vorhabens aus?Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (kurz: EEG 2023) präzisisiert im Unterabschnitt 2 in §36 ff. das Ausschreibungs- und Gebotsverfahren für Windenergieanlagen an Land. Dabei ist für Neuplanungen von entscheidender Bedeutung welche Standortgüte und der sich daraus ergebende Korrekturfaktor angesetzt werden kann.
StandortgüteZur Ermittlung der Standortgüte vor Inbetriebnahme wird der zu erwartende Standortertrag mit dem Referenzertrag der WEA ins Verhätniss gesetzt. Die Anlage 2 (zu § 36h EEG) präzisiert den anzusetzenden Standortertrag: Dieser ist aus dem Bruttostromertrag abzüglich der Verlustfaktoren zu ermitteln ( Windertrag).
KorrekturfaktorDer Korrekturfaktor kann aus der Standortgüte abgebildet werden. Hierfür gibt der § 36h EEG Stützwerte für die Transformationsfunktion wieder. Das Gesetz sieht zur Förderung des Baus von Anlagen in der Südregion zudem die Möglichkeit des Ansetzen eines kleineren minimalen Korrekturfaktors als im Norden vor.
Zur Durchführung der Berechnung muss zunächst das Windpotenzial am Standort sowie der Windertrag bestimmt werden. Sie erhalten*:
* Bisher verlangt das EEG hierfür eine Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17025. Daher können wir derzeit nur Vorprüfungen anbeiten.
InputZur Durchführung der Analyse benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
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