Für einen wirtschaftlichen Betrieb des geplanten Windparks ist der Ertragserwartungswert maßgeblich für alle Entscheidungen im Planungsprozess. Unter Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetztes ist zusätzlich der Gütefaktor (§36h) wichtig, um den monetären Umsatz des geplanten Windparks abzuschätzen.
Wir ermitteln den Ertragserwartungswert Ihrer Windparkplanung unter Berücksichtigung des standortbezogenen Windpotentials, sowie technischer und genehmigungsrechtlicher Einschränkungen. Zudem stellen wir den EEG-Gütefaktor bereit.
Zur Durchführung der Analyse benötigen wir:
Koordinaten und WEA-Typ(en)
Optional Informationen zu technischen und genehminungsrechtlichen Betriesbeinschränkungen.
Die Ermittlung des Ertragserwartungswertes Ihrer Windparkplanung erfolgt auf Grundlage der Technischen Richtlinie 6 der Fördergesellschaft für Windenergie.
Unter Anwendung der Technischen Richtlinie 5 und 10 ermitteln wir die relevanten EEG-Kennzahlen zu Ihrer Windparkplanung.
Die folgenden Erträge werden im Rahmen der Windertragsberechnung ermittelt:
Bruttoenergieertrag
Auf Basis des Windpotentials am Standort sowie der geplanten Windenergieanlage (Hersteller, Typ, Leistungskennlinie, ...) berechnen wir den zu erwartenden Bruttoenergieertrag. Der Bruttoenergieertrag wird dabei auch als freier Energieertrag bezeichnet. Dies liegt daran, dass von einer freien Anströmung der Anlage ohne jegliche Verluste, wie bspw. aus Abschattungseffekten oder sonstigen technischen oder behördlichen Einschränkungen ausgegangen wird.
Nettoenergieertrag
Jeweils projektspezifisch ergeben sich Energieverlustfaktoren, die es zu berücksichtigen gilt. An erster Stelle steht dabei das gewählte Layout. Je nach Windrichtung ergeben sich Abschattungseffekte unter den einzelnen Windenergieanlagen. So hat jeder Windpark einen entsprechenden Wirkungsgrad der zum Parkenergieertrag führt. Auf Grundlage verschiedener anderer Verlustfaktoren und ganz wesentlich den sich ergebenden Einschränkungen bspw. eines Windsektormanagements oder Schattenwurfabschaltungen, ergibt sich schließlich der zu erwartende Nettoenergieertrag.
P50/P75/P90
Der mittels der Verlustbetrachtung ermittelte durchschnittliche Nettoenergieertrag wird auf Grund seiner Eintrittswahrscheinlichkeit als P50-Wert bezeichnet. Allerdings ist der P50-Wert nur ein statistischer Wert. In der Regel möchte man daher wissen, mit wieviel Unsicherheit dieser Wert behaftet ist.
Mittels Unsicherheitsbewertung lassen sich statistische Aussagen zum Windertrag tätigen. In der Praxis wird zur Entscheidungsfindung oftmals der P75 oder der P90-Wert genutzt. Der P90-Wert gibt den Nettoenergieertrag an, der mit einer Sicherheit von 90% erreicht werden sollte. Die genannte Zahl nach dem P (Probability) gibt somit die Eintrittswahrscheinlichkeit wieder.