Wir prüfen die Repräsentativität möglicher Winddatenstandorte mithilfe des T-RIX-Verfahrens und beurteilen die Repräsentativität gem. TR6.
Darüber können Winddaten aus unterschiedlichen Quellen, beispielsweise Betriebsdaten von Windenergieanlagen oder Fernerkundungssystemen, hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung bewertet werden.
Nach Durchführung der Bewertung erhalten Sie:
Zur Durchführung der Repräsentativitäts-Bewertung benötigen wir:
Zur Durchführung der Konformitäts-Bewertung benötigen wir:
Die Bewertung erfolgt nach dem aktuellen Standard der Technischen Richtlinie 6 der Fördergesellschaft für Windenergie. Hierzu überprüfen wir insbesondere die Repräsentativität der Winddaten mithilfe des T-RIX-Verfahrens.
Darüber hinaus können Winddaten aus unterschiedlichen Quellen, beispielsweise Betriebsdaten von Windenergieanlagen oder Fernerkundungssystemen, hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung bewertet werden.
Abschließend geben wir Ihnen Empfehlungen zum Umgang mit den geprüften Winddaten.
Sofern erforderlich, empfehlen wir ergänzende Untersuchungen, zusätzliche Datenerhebungen oder alternative Strategien zur Schaffung einer TR6-konformen Winddatenbasis. So wissen Sie frühzeitig, ob Ihre Daten für das Windertragsgutachten ausreichen.