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Schallimmissionen

     

Die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten zum Schutz vor schädlichen Schallimmissionen ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt einer Genehmigung gemäß den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für den geplanten Windpark.

Wir stehen Ihnen während des Planungsprozesses zur Seite und bieten Schallimmissionsvorprüfungen sowie Schallimmissionsgutachten an. Darüber hinaus bewerten wir die potentiellen Ertragsverluste, die sich aus eventuellen schallreduzierenden Maßnahmen ergeben könnten und berücksichtigen diese in unseren Analysen.




Ihr Input

Zur Durchführung der Analyse benötigen wir:

  • Koordinaten und WEA-Typ ihrer Neuplanung
  • Eine Vorbelastungsauskunft der zuständigen Immissionsschutzbehörde



  • Arbeitsstandard

    Wir erstellen die Prognosen auf Grundlage der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) unter Anwendung der DIN ISO 9613-2 ergänzt durch die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz. Bei WEA als hochgelegene Schallquellen (>30 m) kommt dabei das Interimsverfahren zum Einsatz.




    Wissenswert

    Die Immissionsorte werden auf der Grundlage von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen sowie aktuellen Luft- und Straßenbildaufnahmen des Planungsgebiets ermittelt.

    In enger Abstimmung mit Ihnen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde setzen wir die Immissionsorte fest.



    Unsere Ergebnisse präsentieren wir transparent und unterstützen Sie dabei, die optimale Konfiguration des Windparks zu ermitteln.





    Wir arbeiten nach den Hinweisen der

    Logo der LAI

    Wir sind Mitglied im

    Logo des Bundesverband Windenergie