Die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten zum Schutz vor schädlichen Schallimmissionen ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt einer Genehmigung gemäß den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für den geplanten Windpark.
Wir stehen Ihnen während des Planungsprozesses zur Seite und bieten Schattenwurfimmissionsvorprüfungen sowie Schattenwurfgutachten an. Darüber hinaus bewerten wir die potentiellen Ertragsverluste, die sich aus eventuellen Schattenwurf-Maßnahmen ergeben könnten und berücksichtigen diese in unseren Analysen.
Zur Durchführung der Analyse benötigen wir:
Zur Einhaltung der Anforderungen des Bundes Immissionsschutz Gesetz (BImSchG) erstellen die Prognosen auf Grundlage der LAI Schattenwurfhinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen.
Die Immissionsorte werden auf der Grundlage von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen sowie aktuellen Luft- und Straßenbildaufnahmen des Planungsgebiets ermittelt.
In enger Abstimmung mit Ihnen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde setzen wir die Immissionsorte fest.
Unsere Ergebnisse präsentieren wir transparent und unterstützen Sie dabei, die optimale Konfiguration des Windparks zu ermitteln.